FAQ

Im Gegensatz zum Baubetreuer bekommen Sie beim Bauträger alles aus einer Hand. Sie tragen kein Haftungsrisiko beim Bau und müssen für die Bauleistung auch keine Mehrwertsteuer bezahlen. Der Bauträger liefert Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket und erleichtert Ihnen so die anstrengende Bauzeit. Der Bauträger ist aber auch der Bauherr, d. h., er errichtet in eigenem Namen, auf eigene Kosten und nach eigenen Plänen eine Immobilie für Sie.
Die DORNIEDEN Gruppe ist bereits über 100 Jahre als solventer und erfolgreicher Bauträger im Wohnungsbau tätig und zählt zu den größten Bauträgern in NRW. Das Gesetz sieht ausreichend Sicherheit im Rahmen von Bauträgerverträgen vor. Ein 5%iger Sicherheitseinbehalt oder die Stellung einer Bürgschaft sichern Sie während der Bauphase ab. Sie zahlen nur nach Baufortschritt.
Zur Berechnung der Wohnfläche wird die zum Zeitpunkt der Bauantragstellung gültige und aktuelle Wohnflächenverordnung herangezogen. Falls Sie das Dachgeschoss nachmessen, werden Sie beispielsweise mehr Fläche als angegeben errechnen. Denn laut Verordnung werden Flächen unter zwei Meter Kopfhöhe mit verminderten Werten und unter einem Meter überhaupt nicht angesetzt. Ebenso werden Terrassen nicht voll gerechnet. Verwechseln Sie bei Vergleichen daher nicht die Begriffe „Wohnfläche“, „Grundfläche“ und „Wohn-Nutzfläche“.
Unsere Immobilien sind bereits mit einer Vielzahl von Ausstattungselementen versehen. Darüber hinaus sind marken- und projektbezogene Zusatzausstattungen möglich. Unsere Verkaufsberater informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.
Neben der Bauleistung und dem erschlossenen Grundstück sind die Planungskosten (Statiker- und Architektenkosten, Wärmebedarfsberechnung), die Genehmigungsgebühren, die Hausanschlüsse, der Blower-Door-Test (Luftdichtigkeitsprüfung) sowie der Verbrauch während der Bauzeit im garantierten Festpreis enthalten. Lediglich die Kaufnebenkosten und die Kosten der Bodenbeläge sowie Wandarbeiten (in der Regel bei Einfamilienhäusern erforderlich) müssen von Ihnen getragen werden.
Bei uns fallen keine Kosten für den Verkäufer an, die von Ihnen getragen werden müssen.
Neben dem Kaufpreis fallen noch 6,5 % Grunderwerbssteuer sowie ca. 1,5 % Notar- und Gerichtskosten auf den Kaufpreis an.
Die genauen Fälligkeiten können Sie Ihrem Kaufvertrag entnehmen.
Bei dem beurkundeten Kaufpreis handelt es sich um einen Festpreis, steigende Baukosten werden durch uns getragen.
Alle für den Bau Ihrer Immobilie anfallenden erstmaligen Erschließungskosten sind im notariell verbürgten Festpreis enthalten. Es kommen keine weiteren Erschließungskosten auf Sie zu.
Hierzu geben wir Ihnen gerne den Kontakt unseres Finanzierungspartners Hüttig & Rompf weiter.
Kurz: Beim Energie-Contracting tätigt der Contracting-Anbieter die Investitionen in die Heizanlage, während Sie als Eigentümer der Immobilie neben dem Grundpreis nur für Ihren tatsächlichen Energieverbrauch zahlen. Daher müssen Sie auch keine Rücklagen für Instandhaltung oder Modernisierung bilden.
Für das Grundstück der Heizzentrale und das Gebäude wird eine Bruchteileigentums-Gemeinschaft gegründet. Dies bedeutet, dass die Heizanlage im Eigentum des Contactors bleibt.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Nach dieser Verordnung müssen Besitzer von Gebäuden den potenziellen Käufern bzw. Mietern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Der Pflicht zur Vorlage eines solchen Ausweises ist, so die Verordnung, spätestens unverzüglich nach entsprechender Aufforderung nachzukommen. Der Energieausweis Ihres Eigenheims ist ebenso wie die Luftdichtigkeitsprüfung (Blower-Door-Test) im Kaufpreis enthalten.
Mit dem Blower-Door-Test wird Ihr Haus oder Ihre Wohnung auf Luftdichtigkeit geprüft. Damit soll verhindert werden, dass Heizenergie unkontrolliert entweichen kann. Trotz der Luftdichtigkeit ist zu beachten, dass Sie Ihr neues Zuhause regelmäßig und vorschriftsmäßig lüften, damit es nicht zu Schimmelbildung kommen kann. Da insbesondere in der Anfangszeit noch Baufeuchte in den Mauern vorkommt.
Die Bezugsurkunde regelt alle allgemeingültigen Regelungen für das Baugebiet. Bestandteile der Bezugsurkunde sind: Dienstbarkeiten, Baubeschreibung, Ergänzungsbaubeschreibung (soweit vorhanden), Gestaltungshandbuch, Verwaltervertrag und Contractingvertrag.
Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen. Sie dienen als Recht für einen Grundstückseigentümer zu Lasten eines anderen Grundstückseigentümers. Dies kann zum Beispiel ein Wegerecht sein. Somit ist ein Grundstückseigentümer bevollmächtigt, ein anderes Grundstück über einen abgetrennten Weg zu betreten.
In der Ergänzungsbaubeschreibung werden abweichende Regelungen zur Baubeschreibung festgehalten.
Der Verwalter wird durch uns für die ersten 3 Jahre vergeben. Dieser verwaltet alle Gemeinschaftsflächen inklusive der Heizzentrale. Die genauen Aufgaben können Sie dem Verwaltervertrag entnehmen.
Die genauen Fertigstellungsfristen und somit die Länge der Bauzeit können Sie Ihrem Notarvertrag entnehmen.
Zur Besichtigung Ihrer Immobilie können Sie gerne jederzeit einen Termin mit Ihrem Bauleiter vor Ort organisieren. Solche Termine geben Ihnen genug Zeit, alle notwenigen Ausmessungen vorzunehmen. Eigenleitungen sind währenddessen nicht gestattet.
Sollte der Bau Ihres Eigenheims sich dem Ende zuneigen, erhalten Sie einen Vorabnahme Termin. Diesen bekommen Sie 2 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt. Während der Vorabnahme werden alle ausstehenden Arbeiten dokumentiert. Der Abnahme- und Übergabetermin erfolgt ca. 2 Wochen später.
Eigentümer werden Sie mit Umschreibung im Grundbuch. Nach Übergabe und Beseitigung aller möglichen Mängel erhalten Sie ein Schreiben zur Freigabe der Schlussrate. Nachdem Sie dieses an das Notariat weitergeleitet haben, kann die Umschreibung im Grundbuch erfolgen.
Sie erhalten eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren.