Photovoltaikanlagen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, weil sie CO2-neutral Strom produzieren. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Hamburg und Baden-Württemberg, sind Photovoltaikanlagen auf neuen Wohnhäusern bereits Pflicht. In Nordrhein-Westfalen müssen neu beantragte Einfamilienhäuser ab 2025 damit ausgestattet werden.
Die Kosten für die Installation liegen nach Angaben von solar-Q bei rund 18.000 Euro für eine Photovoltaikanlage mit 16 bifazialen Glas-Glas-Modulen inklusive Speicher und Mikro-Wechselrichtern. Diese Investition rechnet sich schnell: Je nach Lage und Sonneneinstrahlung erzeugt eine solche Photovoltaikanlage pro Jahr etwa 5.900 Kilowattstunden (kWh) Strom. Wenn die Bewohner davon 60 Prozent ihres Stromverbrauchs decken und dazu noch 900 kWh ins Netz
einspeisen, sparen sie pro Jahr rund 1.440 Euro – ausgehend von einem Preis von 0,40 Cent pro kWh. Diese Ersparnis setzt sich zusammen aus den geringeren Stromkosten für den Eigenverbrauch und dem Einspeisen des selbsterzeugten Stroms in das öffentliche Netz.
„Das bedeutet: Nach circa zwölf Jahren hat sich die Photovoltaikanlage amortisiert“, erklärt Julian von Reumont, Geschäftsführer der solar-Q GmbH. Nach 25 Jahren liegt die Gesamtersparnis durch den selbstproduzierten Strom bei rund 36.000 Euro. „Wartungskosten fallen kaum an. Insofern ist eine Photovoltaikanlage für Eigentümer ein lohnendes Investment“, sagt Julian von Reumont.
„Schlüsselfertige“ Photovoltaiksysteme
solar-Q bietet Eigentümerinnen und Eigentümern „schlüsselfertige“ Photovoltaiksysteme inklusive Beratung, Montage und Inbetriebnahme. Dank der hochwertigen Qualität der verwendeten Komponenten haben die Anlagen eine lange Lebensdauer. Die Garantiezeiten für die Bestandteile betragen bis zu 25 Jahre. Die in der Photovoltaikanlage erzeugte Energie wird entweder direkt im Haus verbraucht oder in einem – im Paket enthaltenen – Batterie-Speicher für den späteren Verbrauch gespeichert. Wenn der Batteriespeicher vollständig geladen ist und kein weiterer Strom benötigt wird, erfolgt erst dann die Einspeisung des zusätzlich erzeugten Stroms in das öffentliche Netz.
Hierfür erhalten die Betreiber eine Rückvergütung gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Sollte mehr Energie verbraucht werden als in der Photovoltaikanlage erzeugt oder aus dem Batteriespeicher genutzt werden kann, ist der Bedarf aus dem öffentlichen Netz zu beziehen.
Bild: Photovoltaikanlage (Symbolbild), Quelle: iStock.com / anatolly_gleb