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Partnerschaft statt Parallelwelt: Wege zu nachhaltigen, bezahlbaren Quartieren

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04. Mai 2026
Die enge Zusammenarbeit mit den Kommunen ist für die DORNIEDEN Gruppe unerlässlich, um zukunftsfähige Quartiere zu entwickeln. Deshalb präsentierte sich das Unternehmen am 29. und 30.04.2026 als Aussteller im Rahmen des Gemeindekongresses des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen.

Vor dem Hauptausschuss sprach Martin Dornieden, geschäftsführender Gesellschafter der DORNIEDEN Gruppe, über innovative Quartiersentwicklung sowie verschiedene Modelle der Zusammenarbeit von Kommunen und Projektentwicklern.

Dabei konnte er auf die Erfahrung der DORNIEDEN Gruppe aus zahlreichen Projekten zurückgreifen: Das Unternehmen arbeitet in unterschiedlichen Konstellationen mit Städten und Gemeinden zusammen – immer mit dem Ziel, zukunftsfähige Wohnquartiere zu entwickeln. Ein Beispiel hierfür ist das „Solarquartier+“ in Erftstadt-Bliesheim. Hier führte die DORNIEDEN Gruppe zum Beispiel mehrere Workshops durch, um das städtebauliche Konzept zu schärfen. Unter den Teilnehmern waren Vertreter des Erftstädter Amts für Stadtplanung und Bauordnung, des Amts für Straßen, der Stadtwerke und des Stadtentwicklungsbetriebs sowie externe Experten unterschiedlicher Fachbereiche.

Den Schwerpunkt des Vortrags vor dem Hauptausschuss des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen bildete die Frage, welche Formen der Zusammenarbeit möglich sind. Die Bandbreite reicht von der klassischen privatwirtschaftlichen Projektentwicklung bis zur gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft von Kommune und Projektentwickler.

Ein aktuelles Beispiel für eine gemeinsame Entwicklungsgesellschaft ist die MeerWohnen eG. Diese Wohnungsgenossenschaft wurde jüngst von der DORNIEDEN Gruppe zusammen mit der Stadt Meerbusch und einer regionalen Entwicklungsgesellschaft gegründet, um in der Stadt familiengerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (mehr lesen).

Der Vortrag machte deutlich: Je komplexer die Anforderungen an eine Flächenentwicklung sind, desto wichtiger ist die frühzeitige und verbindliche Abstimmung zwischen den Beteiligten. Das betrifft insbesondere Themen wie Nachhaltigkeit, Bezahlbarkeit, soziale Infrastruktur und die städtebauliche Qualität.

Kein „One fits all“

Ein allgemeingültiges Modell gibt es dabei nicht. Entscheidend ist, die Form der Zusammenarbeit an den Zielen und Bedarfen der jeweiligen Kommune auszurichten. Auch Kooperationen ohne gesellschaftsrechtliche Bindung können sinnvoll sein, wenn sie zur Aufgabe passen.

Bild: Martin Dornieden spricht vor dem Hauptausschuss des Städte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen
Quelle: Roberto Pfeil / StGB NRW

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