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Degressive AfA: Steuervorteil für Kapitalanleger

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27. März 2024
So profitieren private Kapitalanleger von der neuen Abschreibungsmöglichkeit für Investitionen in Wohnimmobilien.

Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Teil dieses Gesetzes ist eine degressive AfA für den Wohnungsbau. Das heißt: Bauherren und Käufer können für Wohnimmobilien pro Jahr 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. 5 Prozent des Restwertes von der Steuer absetzen, sofern sie diese nicht selbst nutzen.

Bei einer Investition von 400.000 Euro wäre das zu versteuernde Jahreseinkommen im ersten Jahr damit also 20.000 Euro geringer. Im zweiten Jahr sind dann 19.000 EUR abschreibungsfähig. Das entspricht 5 Prozent des Restwertes. Als Rechenbeispiel kann der Investor so in den ersten sechs Jahren nach Fertigstellung bzw. Erwerb der Immobilie rund 106.000 Euro steuerlich absetzen. Damit sinkt die Steuerlast im Vergleich zur aktuell geltenden linearen AfA in den ersten Jahren deutlich.

Die degressive AfA ist ein Teil des Wachstumschancengesetzes. Sie gilt nur für Neubau- oder kernsanierte Immobilien,

  • die nicht selbst genutzt werden,
  • mindestens dem EH-55-Standard entsprechen und
  • deren Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 liegt. Beim Kauf einer Immobilie ist das Datum des Kaufvertrags ausschlaggebend.

 

Wer sich jetzt für den Kauf eines VISTA Reihenhauses oder einer Immobilie der DORNIEDEN Generalbau entscheidet, profitiert sofort von der neuen Abschreibungsmöglichkeit und kann damit die Finanzierungskosten teilweise ausgleichen. Möglichkeiten zum Kauf gibt es aktuell zum Beispiel in den Neubaugebieten der DORNIEDEN Gruppe in Bergheim-Glessen, Castrop-Rauxel, Kamp-Lintfort, Köln-Weiler und Würselen.

Sprechen Sie uns an!

Monique Rüdiger
Leiterin Vertrieb
Telefon: 0163 7930019
E-Mail: ruediger@dornieden-gruppe.com

 

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