Vor dem Hauptausschuss sprach Martin Dornieden, geschรคftsfรผhrender Gesellschafter der DORNIEDEN Gruppe, รผber innovative Quartiersentwicklung sowie verschiedene Modelle der Zusammenarbeit von Kommunen und Projektentwicklern.
Dabei konnte er auf die Erfahrung der DORNIEDEN Gruppe aus zahlreichen Projekten zurรผckgreifen: Das Unternehmen arbeitet in unterschiedlichen Konstellationen mit Stรคdten und Gemeinden zusammen โ immer mit dem Ziel, zukunftsfรคhige Wohnquartiere zu entwickeln. Ein Beispiel hierfรผr ist das โSolarquartier+โ in Erftstadt-Bliesheim. Hier fรผhrte die DORNIEDEN Gruppe zum Beispiel mehrere Workshops durch, um das stรคdtebauliche Konzept zu schรคrfen. Unter den Teilnehmern waren Vertreter des Erftstรคdter Amts fรผr Stadtplanung und Bauordnung, des Amts fรผr Straรen, der Stadtwerke und des Stadtentwicklungsbetriebs sowie externe Experten unterschiedlicher Fachbereiche.
Den Schwerpunkt des Vortrags vor dem Hauptausschuss des Stรคdte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen bildete die Frage, welche Formen der Zusammenarbeit mรถglich sind. Die Bandbreite reicht von der klassischen privatwirtschaftlichen Projektentwicklung bis zur gemeinsamen Entwicklungsgesellschaft von Kommune und Projektentwickler.
Ein aktuelles Beispiel fรผr eine gemeinsame Entwicklungsgesellschaft ist die MeerWohnen eG. Diese Wohnungsgenossenschaft wurde jรผngst von der DORNIEDEN Gruppe zusammen mit der Stadt Meerbusch und einer regionalen Entwicklungsgesellschaft gegrรผndet, um in der Stadt familiengerechten und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen (mehr lesen).
Der Vortrag machte deutlich: Je komplexer die Anforderungen an eine Flรคchenentwicklung sind, desto wichtiger ist die frรผhzeitige und verbindliche Abstimmung zwischen den Beteiligten. Das betrifft insbesondere Themen wie Nachhaltigkeit, Bezahlbarkeit, soziale Infrastruktur und die stรคdtebauliche Qualitรคt.
Kein โOne fits allโ
Ein allgemeingรผltiges Modell gibt es dabei nicht. Entscheidend ist, die Form der Zusammenarbeit an den Zielen und Bedarfen der jeweiligen Kommune auszurichten. Auch Kooperationen ohne gesellschaftsrechtliche Bindung kรถnnen sinnvoll sein, wenn sie zur Aufgabe passen.
Bild: Martin Dornieden spricht vor dem Hauptausschuss des Stรคdte- und Gemeindebunds Nordrhein-Westfalen
Quelle: Roberto Pfeil / StGB NRW